7 Monate sind schon vergangen, seit Paul Ratzer seinen Antrag auf Emotionsbewilligung 23/517, Bewilligung romantischer Gefühle, eingereicht hat. Das Ministerium für emotionale Sicherheit hat seinen Antrag ohne Begründung abgelehnt - seine letzte Chance auf Auskunft besteht darin, Einspruch zu erheben.
Doch die Mühlen der Bürokratie arbeiten gnadenlos und haben für Querulanten wie Paul ganz besondere Lösungen parat.